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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen und Leistungen der Herbert Palige GmbH erfolgen auf Grundlage der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Herbert Palige GmbH (nachfolgend "Verkäufer") mit ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen als auch Verbraucher (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Ergänzend gelten die Tegernseer Gebräuche in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

(3) Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

(4) Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020).

§ 3 Preise und Preisänderungen

(1) Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise, soweit keine Festpreise vereinbart wurden.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen eintreten, insbesondere durch gestiegene Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten.

(3) Übersteigt die Preisanpassung 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung auszuüben ist.

§ 4 Lieferbedingungen und Gefahrübergang

(1) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager des Verkäufers verlässt bzw. bei Selbstabholung bereitgestellt wird. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Lieferungen frei Baustelle oder Lager erfolgen ohne Abladen und setzen eine ausreichend befestigte Anfuhrstraße voraus. Verlässt das Fahrzeug auf Anweisung des Kunden die befestigte Straße, trägt der Kunde die Verantwortung für etwaige Schäden.

(4) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder Transportprobleme berechtigen den Verkäufer zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt.

(5) Bei Annahmeverzug gehen Lager- und Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

§ 5 Sonderanfertigungen

(1) Bei Sonderanfertigungen (z. B. Zuschnitt, Sondermaße, Hobelware, KVH, BSH) behält sich der Verkäufer Teillieferungen vor.

(2) Sonderanfertigungen sind vom Widerruf und von Rücknahmen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

(2) Skontovereinbarungen gelten nur bei fristgerechter Bezahlung sämtlicher offener Forderungen.

(3) Bei Sonderanfertigungen können Anzahlungen verlangt werden.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

(5) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

(6) Bei begründeten Zahlungsschwierigkeiten des Kunden kann der Verkäufer Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

(2) Verarbeitung und Umbildung erfolgen für den Verkäufer. Bei Verbindung mit anderen Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Werte.

(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an den Verkäufer ab.

(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

(5) Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder sonstigem Vermögensverfall erlischt das Recht zur Weiterveräußerung.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

(3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Mängelhaftung entfällt bei Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Montagekosten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für statische Berechnungen, baurechtliche Eignung oder konkrete Bauanwendungen der gelieferten Ware.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Firmensitz des Verkäufers in 63637 Jossgrund.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hanau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Regional-Manufaktur aus dem Spessart seit 1949. Sägewerk, Hobelwerk und Holzhandel in einem familiengeführten Betrieb.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 07:30 – 13:00 / 13:45 – 16:45

Samstag 08:00 – 09:00 / 09:30 – 13:00

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Herbert Palige GmbH Sudetenstraße 4863637 Jossgrund-Lettgenbrunn +49 6059 9005 0 info@holz-palige.de

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